Schritt für Schritt Anleitung BürgerConnect
Use-Case: Schritt-für-Schritt-Anleitung für den „digitaler Austausch von Anfragen und Dokumenten/Bescheiden zwischen Bürger und Kommunen“ mit BürgerConnect
Dieser Use-Case zeigt, wie das OZG Onlinezugangsgesetz mit unserer Online-Plattform BürgerConnect den Bürgern und Kommunen eine effiziente und transparente Möglichkeit bietet, Anfragen zu bearbeiten und Bescheide digital auszutauschen.
Dank der digitalen Infrastruktur sparen beide Seiten Zeit und Ressourcen und können nahtlos miteinander kommunizieren, um die Anliegen der Bürger schnell und zufriedenstellend zu klären.
Der Bürger stellt eine Anfrage an die Kommune über die Online-Plattform BürgerConnect. Er loggt sich ein, navigiert zur entsprechenden Kategorie und formuliert seine Anfrage detailliert.
Die Kommune empfängt die Anfrage und prüft die Angaben des Bürgers. Dabei stellt sie fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, um die Anfrage bearbeiten zu können.
Über den integrierten Chat auf der Plattform BürgerConnect sendet die Kommune eine Nachricht an den Bürger und bittet um die fehlenden Unterlagen. Der Bürger erhält eine Benachrichtigung und kann direkt auf die Chat-Nachricht reagieren.
Der Bürger reicht die fehlenden Unterlagen über die Plattform BürgerConnect ein. Dabei kann er entweder Dateien hochladen oder Links zu relevanten Dokumenten teilen.
Die Kommune erhält die eingereichten Unterlagen und kann nun die Anfrage vollständig bearbeiten. Sie informiert den Bürger über den Fortschritt per Chat und gibt ihm eine geschätzte Bearbeitungszeit.
Nach sorgfältiger Prüfung erstellt die Kommune einen digitalen Bescheid. Dieser enthält die Ergebnisse der Anfrage und gegebenenfalls weitere Informationen für den Bürger.
Der Bescheid wird auf der Plattform BürgerConnect für den Bürger zugänglich gemacht. Der Bürger erhält eine Benachrichtigung über das Vorliegen des Bescheids und kann ihn direkt über sein Konto einsehen.
Der Bürger kann den Bescheid auf der Plattform BürgerConnect herunterladen, archivieren oder bei Bedarf ausdrucken. Die digitale Verfügbarkeit erleichtert die Verwaltung und den Zugriff auf wichtige Dokumente.
Falls rechtlich notwendig, wird der Bescheid per Post an den Bürger versandt.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten kann der Bürger erneut den Chat nutzen, um direkt mit der Kommune zu kommunizieren.
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